Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Patientin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlungen notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Vorraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungststellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14bUStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach §630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Online-Kurse oder Online-Sprechstunden
Im Falle eines Kontaktes über digitale Medien gilt der Datenschutz der entprechenden genutzen Plattform wie z.B. zoom. Grundsätzlich werden durch die Hebamme keine Videos aufgezeichnet. Es werden nur die zum Aufnehmen des Kontaktes nötigen Informationen genutzt.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren.
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz, Telefon: 06131/208-2449, Email: poststelle@datenschutz.rlp.de
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten Hebamme.
Terminverlegung
Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelengentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für die Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbstständiges Vertragsverhälnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnung
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbahrten Frist zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten gr0ßzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5 Euro berechnet.
Erreichbarkeit
Da die Hebamme während der Beratungen, Hausbesuche, Fahrten und Kurse sich auf diese konzentrieren muss und möchte, ist es nicht möglich diese jederzeit direkt telefonisch zu kontaktieren. Sie ruft so schnell wie möglich zurück. In dringenden Fällen wenden sie sich bitte an ihren Kinderarzt, Frauenarzt oder die nächstgelegene Notaufnahme. Dies kann z.B. sein: ärztliche Notaufnahme der Stadtklinik Frankenthal (Elsa-Brändström-Straße 1 in Frankenthal, Tel. 06233/116117) oder die kinderärztlichen bzw. ärztliche Notaufnahmen des Klinikum Worms (Gabriel-von-Seidl-Straße 81, 67550 Worms, Tel. 0624/8560) oder der Ludwigshafener Kliniken.
Es gibt keine feste Sprechstunde. Die Termine werden individuell, nach Möglichkeit nach den Bedürfnissen der betreuten Familie und den Kapazitäten der Hebamme entsprechend vergeben. In der Regel jedoch zu den üblichen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr. Nach Vereinbarung auch an Abenden oder am Wochenende. Die Hebamme bietet keine Rufbereitschaft an. Das heißt vor Entlassung aus dem Krankenhaus ist zu klären wann ein Hausbesuch möglich ist. Dies gilt insbesondere für ambulante Geburten.
Vertretung
Bedingt durch den akuten Hebammenmangel kann eine Vertretung während Krankheit oder Urlaub etc. der Hebamme nicht garantiert werden. Sie bemüht sich jedoch um eine solche und wird im entprechenden Falle das weitere Vorgehen mit der Patientin besprechen.
Corona-Pandemie
Da es zur Zeit nicht vorrauszusehen ist wie sich die Situation in der Corona-Pandemie entwickelt und es immer zu Kontakten der Frau oder der Hebamme zu Corona-Infizierten kommen kann mit der daraus resultierenden Pflicht zur Quarantäne etc., behält sich die Hebamme vor Termine online abzuhalten.
Kurse
Die Kursgebühren werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Privat versicherte Frauen zahlen die Gebühren des gesamten Kurses selbst und im Voraus. Melden sie sich als Privatversicherte bitte so schnell wie möglich bei der Kursleitung zum Klären der Details.
Versäumte Stunden können nicht mit der Kasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden (Geburtsvorbereitung: 18,55 Euro pro Abend / Rückbildung: 9,95 Euro pro Mal). Es ist unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte. Da die Kursstunden aufeinander aufbauen, ist es nicht möglich, eine Teilnehmerin während des laufenden Kurses durch eine andere zu ersetzen. Die Hebamme ist berechtigt , einzelne Kursstunden kurzfristig zu verlegen oder abzusagen.
Aufgrund der aktuellen Lage während der Corona-Pandemie oder aus organisatorischen Gründen kann es notwendig werden den Kurs online abzuhalten. Ob und wie der Kurs stattfindet, erfahren sie bei Änderungen via Email und/oder SMS.
Im Falle einer Online-Veranstaltung wurde ich hiermit darüber aufgeklärt, dass jede Form der Aufzeichnung untersagt ist.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist bis einem Monat vor Kursbeginn möglich, danach nur wenn der Platz anderweitig vergeben werden konnte. Ist dies nicht mehr möglich werden die Kosten privat in Rechnung gestellt.
Ich melde mich hiermit zu diesem Kurs an und bin mit den Teilnahmebedingungen und den allgemeinen Vertragsbedingungen der Hebamme einverstanden. Die Datenschutzbestimmungen habe ich zur Kenntnis genommen.
Spotřebitelé mají právo na odstoupení od smlouvy za následujících podmínek: Spotřebitelem je každá fyzická osoba, která uzavírá právní transakci za účelem, který nelze převážně přičíst ani její obchodní nebo samostatné profesní činnosti. Praxe porodní asistentky/porodní asistentky upozorňuje účastníka na následující: Tuto smlouvu máte právo zrušit do 14 dnů bez udání důvodů. Výpovědní lhůta je 14 dnů ode dne uzavření smlouvy. Abyste mohli uplatnit své právo na odstoupení od smlouvy, musíte o svém rozhodnutí odstoupit od této smlouvy informovat porodní asistentku prostřednictvím jasného prohlášení (například dopisem zaslaným poštou nebo e-mailem). Aby byla dodržena lhůta pro odstoupení od smlouvy, postačí, když zašlete oznámení o uplatnění práva na odstoupení od smlouvy před uplynutím lhůty pro odstoupení od smlouvy.
Důsledky odvolání
Porodní asistentka/praxe porodní asistentky musí neprodleně vrátit všechny přijaté platby od účastnice, nejpozději však do 14 dnů ode dne, kdy bylo doručeno oznámení o odvolání. Pokud účastník požádal o zahájení služby během lhůty pro zrušení, musí účastnice zaplatit praxi porodní asistentky přiměřenou částku, která odpovídá podílu služby, která byla do tohoto okamžiku využita.